To Do's im Trauerfall

 

In den Wochen und Monaten nach dem Tod wird es - sofern es sich um eine*n Erwachsene*n handelt - um das Kündigen und Umschreiben von Verträgen und Versicherungen sowie um das Beantragen von Renten und Sterbegeldern gehen.

Auch der Nachlass der verstorbenen Person spielt eine wichtige Rolle.

 

Hierzu solltet Ihr Euch um Folgendes kümmern:

  • Teilt Euch die verschiedenen Verantwortlichkeiten und To Do's wenn möglich auf. Viele Formalitäten lassen sich online und durch Hochladen der Sterbeurkunde erledigen. Das kann auch ein*r gute*r Freund*in für Euch übernehmen. 
  • Erbschein beantragen: Der Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, mit dem sich belegen lässt, wer Erbe bzw. Erbin einer bestimmten Person geworden ist. Den Antrag stellst Du beim Nachlassgericht. Ihr braucht den Erbschein zwingend um Euch als Erb*innen zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt auszuweisen. Um den Antrag zu stellen, benötigt Ihr Euren Ausweis, die Sterbeurkunde, falls vorhanden ein Familienstammbuch und das Testament. Sollte Eure verstorbene Person ein Testament notariell hinterlegt haben und in diesem die Erb*innen klar benannt haben, wird in der Regel kein Erbschein benötigt. Erkundigt Euch dazu unbedingt beim Nachlassgericht. Gibt es keinen schriftlichen letzten Willen der verstorbenen Person, ist die Erbfolge gesetzlich festgelegt und wird entsprechend durch den Erbschein belegt.      
  • Schaut die wichtigsten Ordner der verstorbenen Person durch und wenn möglich auch die Kontobewegungen der letzten Monate. Auf diese Weise bekommt Ihr einen Überblick, welche Verträge es gibt und was alles gekündigt oder umgeschrieben werden muss.                                 
  • Versicherungsunterlagen: Am Wichtigsten sind Kranken-, Renten-, Lebens- und Sterbeversicherung. Sobald Ihr die Sterbeurkunde habt, könnt Ihr ggf. Witwen- oder Waisenrenten bei der DRV beantragen. Danach folgen Alltagsversicherungen, die gekündigt werden müssen. Lebt Ihr mit der verstorbenen Person zusammen, müssen die Versicherungen nicht unbedingt gekündigt, sondern ggf. umgeschrieben werden. In einigen Berufsgruppen werden Renten und Sterbegelder bei den Arbeitgeber*innen direkt beantragt, z.B. bei Beamt*innen. Die entsprechenden Kontakte findet Ihr auf den Gehaltsabrechnungen der verstorbenen Person.
  • Überlegt, ob Ihr Euch Zugriff auf das Handy und den Computer der verstorbenen Person verschaffen könnt und möchtet. Hier können ggf. aktive Apps deaktiviert werden, Kontakte und Fotos gesichert werden, wichtige Dokumente gefunden werden, etc.. Berücksichtigt aber unbedingt, dass die Privatssphäre über den Tod hinaus geht.  Am besten bestimmt ihr eine (neutrale) Person, die die erste Sichtung übernimmt. Für Partner*innen, Eltern und Kinder kann dieses Eintauchen in das Privatleben der verstorbenen Person im Zweifel überfordernd oder gar verstörend sein.                                           
  • Bankgeschäfte: Ggf. sind einige Daueraufträge aktiv wie z.B. Mietzahlungen. Klärt rechtzeitig mit der Bank, dass diese gestoppt und ggf. umgeschrieben werden. Falls Euch keine testamentarische Vollmacht vorliegt, benötigt Ihr für jeglichen Bank-Zugriff den Erbschein! Neben Bargeld können auch Aktien-Depots vererbt werden. Wichtig zu wissen: Der Wert des Depots wird entsprechend der Aktienkurse am Todestag der erblassenden Person ermittelt. Solltet Ihr das Depot weiterführen, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass es nicht zu Verlusten kommt, insbesondere, wenn Ihr das Erbe für andere (z.B. Kinder) mitverwaltet.                                                                                                        
  • Sprecht unbedingt mit den Arbeitgeber*innen oder Mitarbeiter*innen der verstorbenen Person. Vielleicht gibt es noch persönliche Gegenstände, die z.B. aus dem Büro abgeholt werden können. Gibt es noch etwas Wichtiges, was die Arbeitsstelle von Euch braucht?                             
  • Handyverträge, Streamingdienste, etc. können meist unkompliziert über die jeweiligen Websites gekündigt werden. Wichtig zu wissen: Einige Streamingplattformen bieten die Möglichkeit, die Playlisten der Verstorbenen an die Konten der Hinterbliebenen zu übertragen. Dies kann eine bedeutsame Erinnerung sein.                                                                      
  • Gibt es eine Bahncard oder eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft? Im Falle des Todes sind die vertraglichen Kündigungsfristen außer Kraft gesetzt.                                                                           
  • Evtl. bereits gebuchte Reisen müssen storniert werden.                  
  • Ärzt*innen sollten darüber informiert werden, dass ihr* Patient*in verstorben ist, evtl. müssen Termine abgesagt werden.                                                                                                    
  • Gibt es evtl. eine Dringlichkeit, die Wohnung der verstorbenen Person zu räumen? Falls ja, ist dies ein belastendes Projekt, bei dem Ihr unbedingt Unterstützung annehmen solltet. Ich weiß von Trauernden, das sie im Schock- und Funktionsmodus eine Woche Urlaub genommen haben, um in dieser (viel zu kurzen!) Zeit, alles zu erledigen. Hierbei werden teils im Eifer des Gefechts Erinnerungen entsorgt, weil es alles so schnell gehen muss. Wenn irgendwie möglich, versucht alles, was Ihr nicht ad hoc loswerden möchtet, irgendwo zu lagern, so dass ihr nach und nach entscheiden könnt, was damit passieren soll. Denkt daran, dass die Erb*innen das Recht auf die Hinterlassenschaften haben, Besonders für Kinder, also mindejährige Erb*innen können Dinge später einmal eine Rolle spielen, die Euch jetzt belanglos erscheinen. 

 

Ihr braucht Hilfe bei den einzelnen Schritten? 

Gemeinnützige Träger (z.B. die Johanniter), örtliche Trauerverbände und ehrenamtlich engierte Berater*innen (z.B. die Versicherungsältesten) helfen Euch unverbindlich und kostenfrei weiter.

Für persönliche Begleitung könnt Ihr Euch auch sehr gerne bei mir direkt melden.