EIn testament verfassen

 

Im ersten Moment klingt es für Dich bestimmt abwegig, ein Testament zu verfassen, obwohl Du aktuell noch recht jung und weitestgehend gesund bist. Aber bei näherer Überlegung kann ein Testament, welches auch nur sehr kurz sein darf, eine große Entlastung schaffen. Insbesondere hinsichtlich Deiner Familie oder der Menschen, die im Falle Deines Todes alle Entscheidungen treffen müssen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man als trauernde Person in der Schockphase sehr überfordert damit sein kann, entscheiden zu müssen, was die verstorbene Person wohl gewollt hätte oder was für alle Betroffenen das vermeintlich Beste ist.

Steht in Deinem Testament beispielsweise "ich wünsche mir eine Erdbestattung auf dem Berliner Friedhof XY" oder "mein Kontostand soll gänzlich an die gemeinnütze Organisation XY vererbt werden" ist allen Zugehörigen schon einmal sehr geholfen. Oft höre ich, dass zum Beispiel die Eltern der verstorbenen Person eine ganz andere Vorstellung von der Grabstätte haben als die hinterbliebenen Freund*innen oder Partner*innen. Interessenkonflikte gibt es auch nicht selten bei der Organisation der Trauerfeier und bei der Frage, was mit den persönlichen Hinterlassenschaften passieren soll. Hast Du jedoch vorab formuliert, was Du Dir vorstellst oder wer an Deiner Stelle entscheiden soll, ist die Sache klar und es wird nicht darüber diskutiert oder gar gestritten.

Gleichermaßen gestaltet es sich mit dem Erbe. Viele meiner Freund*innen sagen "ich habe sowieso nichts zu vererben", aber das ist meistens Quatsch. Jede*r von uns hat jemanden, der oder die unsere Pflichterb*innen darstellen, Aber möchten wir wirklich, dass diese Menschen im Ernstfall alles bekommen oder über alles entscheiden dürfen? Hast Du vielleicht eine Beziehung, aber bist nicht verheiratet? Dann würde Dein*e Freund*in im Falle Deines Todes rechtlich nichts zustehen. Übrigens auch kein Unterhalt.

Insbesondere, wenn Du in einer Patchworkfamilie lebst oder einfach andere Wünsche für Deinen Nachlass hast als die gesetzliche Erbfolge vorsieht, solltest Du einen sogenannten "Letzten Willen" festlegen.

Ich empfehle Dir, Dir einen Moment Zeit zu nehmen und das Wichtigste kurz und knapp niederzuschreiben. Einmal formuliert und ggf. von Zeit zu Zeit upgedatet, darf es in der Schublade oder im Ordner verbleiben und muss Dich nicht weiter tangieren. 

 

Hier meine Punkte, an denen Du Dich beim Schreiben orientieren kannst:

  • Wo möchte ich bestattet werden (Stadt oder ggf. Friedhof/Ruheforst) auch möglich: "Da, wo zu diesem Zeitpunkt meine Kinder/Eltern/Person XY leben")
  • Wie möchte ich bestattet werden (Erd-/Feuer-Bestattung)
  • Habe ich einen Wunsch oder eine Idee für die Trauerfeier (Musik, Reden, Rituale, "niemand soll schwarz tragen")
  • Wo befinden sich meine wichtigsten Unterlagen zum Thema Versicherungen, Bankgeschäfte, etc.  ("in dem roten Ordner im Wohnzimmerschrank")
  • Was soll mit meinem Nachlass passieren ("bitte stiftet meine Plattensammlung dem Plattenladen XY")
  • Gibt es noch etwas, was ich Person XY sagen möchte (Ein Satz wie "Danke für das schöne Leben mit Dir" kann Wunder wirken!)

Wichtige rechtliche Vorgaben:

  • Dein Testament muss handschriftlich verfasst und als Testament kenntlich gemacht werden
  • Deinen Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort enthalten
  • Alle Erb*innen mit vollem Namen, Geburtsdatum und Adresse benennen, ggf. Ersatzerb*innen bestimmen
  • Am Ende des Testaments Ort und Datum angeben und - ganz wichtig - mit Vor- und Zunamen unterschreiben
  • Bei einem mehrseitigen Testament auf jeder einzelnen Seite Ort, Datum und Unterschrift setzen

Wenn Du ganz sichergehen willst, kannst Du das Testament notariell prüfen und an offizieller Stelle hinterlegen lassen (Zentrales Testamentsregister).

Du kannst es aber auch zu Hause an einem Ort aufbewahren, wo es zuverlässig gefunden werden kann und es von Zeit zu Zeit überprüfen und updaten.

 

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

 

Eine Vorsorgevollmacht kommt zum Tragen, wenn Du Dich in einer gesundheitlichen Situation befindest, in der Du Deinen eigenen Willen nicht mehr äußern kannst (z.B. wenn Du im Koma liegst). Wie wir leider wissen, ist eine solche Situation oft nicht vorhersehbar.

Eine Vorsorgevollmacht sollte daher jede*r Erwachsene, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand besitzen. Leider ist es eine weit verbreitete Fehlannahme, dass Familienangehörige automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten können, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch die eigenen Kinder, Eltern oder Ehepartner*innen müssten dazu vorher mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden sein. Ansonsten wird durch das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingesetzt.

 

Die Vorsorgevollmacht umfasst vor allem Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung (Bankgeschäfte), Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim) und das Recht zur Einsicht in Deine Krankenakten. Mit der Vorsorgevollmacht ist die bevollmächtigte Person sofort handlungsfähig - was insbesondere im Notfall sehr wichtig sein kann.

 

Wichtig zu wissen, falls im Falle des Falles keine Vorsorgevollmacht vorliegt: Seit 01. Januar 2023 gilt das gesetzliche Vertretungsrecht für Ehegatt*innen und eingetragene Lebensgemeinschaften, das sogenannte Notvertretungsrecht. Dadurch können sich Ehegatt*innen im medizinischen Notfall für maximal sechs Monate gegenseitig rechtlich vertreten. Solltest Du nicht verheiratet sein und keine Vorsorgevollmacht besitzen, kann eine Dir nahestehende Person Deine Betreuung gerichtlich beantragen. Bis zur Bewilligung kann jedoch viel Zeit vergehen. Ein Grund mehr, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen.

 

Im Internet findest Du viele einfach gehaltene Formulare zum Selbstausfüllen. Du kannst Die Vollmacht zusammen mit Deinem Testament und ggf. weiteren Verfügungen in einem leicht zu findenden Ordner aufbewahren. Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du das Dokument beim Zentralen Vorsorgeregister gegen eine geringe Gebühr hinterlegen. Darauf, dass es dort hinterlegt ist, sollte aber unbedingt in Deinen Unterlagen zu Hause hingewiesen werden!

 

Was ist eine patientenverfügung?

 

Mit einer Patientenverfügung legst Du im Vorfeld fest, welche Behandlungen in Deinem Sinne sind, falls Du in eine gesundheitliche Situation kommst, in der Du nicht mehr selbst zu einer Entscheidung fähig bist. 

Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn ich Du Dich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit oder unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befindest.

 

Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht würde ich eine Patientenverfügung nicht generell empfehlen, sondern eher für den Fall, dass bereits Vorerkrankungen oder akute Erkrankungen vorliegen oder Du schon ein fortgeschrittenes Alter hast. Dies, weil in der Verfügung sehr detaillierte Fragen beantwortet werden müssen, die mit konkreten Situationen verknüpft sind. Ob Du bei einer Gehirnschädigung noch künstlich ernährt werden möchtest, hängt doch sehr davon ab, wie alt Du bist und wie Dein allgemeiner Gesundheitszustand ist. 

 

Sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt, kannst Du davon ausgehen, dass die von Dir bevollmächtigte Person gemeinsam mit dem ärztlichen Team unter Berücksichtigung der Umstände in Deinem Interesse handeln wird.

Solltest Du aber Bedenken bezüglich konkreter Behandlungen und bestimmter Entscheidungen in speziellen Fällen haben, kannst Du natürlich eine Patientenverfügung aufsetzen und diese regelmäßig anpassen und updaten. Empfehlenswert sind hierbei der Rat und die Begleitung von Fachleuten, da Patientenverfügungs-Formulare sehr medizinisch und umfangreich sind.

 

Wichtig: Bewahre Deine Patientenverfügung an einem Ort auf, wo sie im Falle des Falles umgehend gefunden werden kann. Auch ein Sticker im Portemonnaie oder an der Innenseite der Wohnungstür kann im Zweifel helfen. 

 

(Wann) Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung?

 

Wenn es in Deinem Umfeld eine Person oder Familie gibt, der Du Dein Kind anvertrauen würdest, mit der Dein Kind bereits eine Bindung hat und von der Du auch weisst, dass sie Dein Kind im Ernstfall wie ihr eigenes annehmen würde, dann ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll.

Sollte der alleinsorgeberechtigte Elternteil sterben oder beide Eltern gemeinsam, bekommen Verwandte oder enge Freund*innen (ggf. Paten) nicht automatisch das Sorgerecht übertragen.

Legen Eltern durch eine (handschriftliche, unterschriebene!) Sorgerechtsverfügung fest, wer die Vormundschaft der Kinder im Falle ihres Todes übernehmen soll, kann vermieden werden, dass die Kinder zu einer vom Gericht ausgesuchten Pflegefamilie kommen. 

Ihr solltet dies vorab mit der entsprechenden Person unbedingt absprechen. Solltet Ihr niemanden kennen, der oder die für diese verantwortungsvolle Aufgabe infrage kommt, müsst ihr natürlich nicht jemanden auswählen, bei dem ihr kein hundertprotzentig gutes Gefühl habt. Im Zweifel kann eine Pflegefamilie sogar die bessere Lösung sein. Überlegt am Besten einmal ganz in Ruhe, was für Euch passen würde und denkt dabei auch daran, dass es eine Vormundschaft für alle Kinder geben sollte, da Geschwister natürlich auf keine Fall getrennt werden sollten.

Die Sorgerechtsverfügung kann kurz gehalten und in den Ordner geheftet werden, in dem auch Deine anderen wichtigen Dokumente zu finden sind. Wichtig ist, dass alle betreffenden Parteien namentlich und am besten mit aktueller Adresse genannt werden und beide Sorgeberechtigten das Dokument unterschreiben.